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   OVG Niedersachsen, 12.03.2009 - 5 ME 425/08   

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OVG Niedersachsen, 12.03.2009 - 5 ME 425/08 (https://dejure.org/2009,7141)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.03.2009 - 5 ME 425/08 (https://dejure.org/2009,7141)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. März 2009 - 5 ME 425/08 (https://dejure.org/2009,7141)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rubrumsberichtigung im Rechtsmittelzug; Umsetzung eines leitenden Polizeibeamten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 123 Abs. 1 VwGO; § 123 Abs. 2 VwGO; § 294 ZPO; § 920 Abs. 2 ZPO
    Politische Verantwortung eines Leiters des Einsatzdienstes und Streifendienstes eines Polizeikommissariats für Verfehlungen von untergeordneten Beamten; Rechtmäßigkeit der Umsetzung eines Polizeibeamten von einem mit Leitungsfunktionen und Führungsfunktionen verbundenen ...

  • Judicialis

    Nds. AG VwGO § 8 Abs. 2; ; VwGO § 78 Abs. 1 Nr. 1 2. Halbsatz; ; VwGO § 123 Abs. 1; ; VwGO § 123 Abs. 3; ; ZPO § 294; ; ZPO § 920 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsetzung eines leitenden Polizeibeamten: Umsetzung; Anordnung, einstweilige; Polizeibeamter; Verantwortung; Gesamtverantwortung; Pflichtverletzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Entziehung des Dienstpostens eines leitenden Polizeibeamten im Eilverfahren rückgängig gemacht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Politische Verantwortung eines Leiters des Einsatzdienstes und Streifendienstes eines Polizeikommissariats für Verfehlungen von untergeordneten Beamten; Rechtmäßigkeit der Umsetzung eines Polizeibeamten von einem mit Leitungsfunktionen und Führungsfunktionen verbundenen ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2009 - 5 ME 425/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22.5.1980 - 2 C 30.78 -, BVerwGE 60, 144, 150 f.; Urteil vom 28.11.1991 - 2 C 41.89 -, BVerwGE 89, 199, 201 f.) und des beschließenden Gerichts (Beschluss vom 13.10.2004 - 2 ME 1174/04 -, Nds. Rpfl. 2005, 47 = NdsVBl. 2005, 72 = NVwZ-RR 2005, 124; Beschluss vom 18.2.2009 - 5 ME 448/08 -) hat der Beamte keinen Anspruch auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm übertragenen Amtes im funktionellen Sinn (Dienstposten).

    Die Ermessenserwägungen des Dienstherrn können daher im verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Allgemeinen nur daraufhin überprüft werden, ob sie durch einen Ermessensmissbrauch maßgebend geprägt sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 22.5.1980 und 28.11.1991, a. a. O.; Nds. OVG, Beschlüsse vom 13.10.2004 und 18.2.2009, a .a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2007 - 5 ME 131/07

    Verpflichtung zur Folgeleistung einer Dienstantrittsaufforderung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2009 - 5 ME 425/08
    Sie haben es jedoch versäumt, aus der damit einhergehenden Unanwendbarkeit des § 8 Abs. 2 Nds. AG VwGO im Eilverfahren (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15.3.2007 - 5 ME 295/06 -, juris Rn 24; Beschluss vom 4.7.2007 - 5 ME 131/07 -, juris Rn 2) die gebotenen Folgerungen für die Bezeichnung des Antragsgegners zu ziehen.

    In einer solchen Berichtigung des Passivrubrums liegt kein Austausch von Beteiligten; es wird damit nur klargestellt, dass die Behörde, die für die in Anspruch genommene Körperschaft tätig geworden ist, als deren Vertreterin am Verfahren beteiligt ist, nicht aber selbst die Rechtsstellung eines Beteiligten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.11.1964 - VIII C 39.64 -, BVerwGE 20, 21; Nds. OVG, Beschluss vom 4.7.2007, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 15.03.2007 - 5 ME 295/06

    "Abordnung" von der Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen zum Polizeiamt für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2009 - 5 ME 425/08
    Sie haben es jedoch versäumt, aus der damit einhergehenden Unanwendbarkeit des § 8 Abs. 2 Nds. AG VwGO im Eilverfahren (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15.3.2007 - 5 ME 295/06 -, juris Rn 24; Beschluss vom 4.7.2007 - 5 ME 131/07 -, juris Rn 2) die gebotenen Folgerungen für die Bezeichnung des Antragsgegners zu ziehen.

    Daraus ergibt sich die Verpflichtung des Antragsgegners, jedenfalls vorläufig den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.11.1986 - 2 C 20.84 -, BVerwGE 75, 138; Nds. OVG, Urteil vom 12.11.1996 - 5 L 2733/95 -, juris Rn 16; Beschluss vom 15.3.2007, a. a. O.), das heißt dem Antragsteller den Dienstposten des Leiters des Einsatz- und Streifendienstes des Polizeikommissariats B. wieder zu übertragen.

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2009 - 5 ME 425/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22.5.1980 - 2 C 30.78 -, BVerwGE 60, 144, 150 f.; Urteil vom 28.11.1991 - 2 C 41.89 -, BVerwGE 89, 199, 201 f.) und des beschließenden Gerichts (Beschluss vom 13.10.2004 - 2 ME 1174/04 -, Nds. Rpfl. 2005, 47 = NdsVBl. 2005, 72 = NVwZ-RR 2005, 124; Beschluss vom 18.2.2009 - 5 ME 448/08 -) hat der Beamte keinen Anspruch auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm übertragenen Amtes im funktionellen Sinn (Dienstposten).
  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2009 - 5 ME 425/08
    Dem muss in entsprechender Anwendung des § 78 Abs. 1 Nr. 1, 2. Halbsatz VwGO durch eine Rubrumsberichtigung Rechnung getragen werden, die von Amts wegen im Rechtsmittelverfahren statthaft ist, selbst wenn die fälschlich als Antragsgegnerin bezeichnete Behörde in der Vorinstanz als Antragsgegnerin behandelt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.3.1989 - 8 C 98.85 - NVwZ-RR 1990, 44; Urteil vom 19.1.1967 - VI C 73.64 -, BVerwGE 26, 31; Nds. OVG, Beschluss vom 4.2.2007, a. a. O.).
  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 98.85

    Fehlbelegungsabgabe von Inhabern von Wohnungsfürsorgewohnungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2009 - 5 ME 425/08
    Dem muss in entsprechender Anwendung des § 78 Abs. 1 Nr. 1, 2. Halbsatz VwGO durch eine Rubrumsberichtigung Rechnung getragen werden, die von Amts wegen im Rechtsmittelverfahren statthaft ist, selbst wenn die fälschlich als Antragsgegnerin bezeichnete Behörde in der Vorinstanz als Antragsgegnerin behandelt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.3.1989 - 8 C 98.85 - NVwZ-RR 1990, 44; Urteil vom 19.1.1967 - VI C 73.64 -, BVerwGE 26, 31; Nds. OVG, Beschluss vom 4.2.2007, a. a. O.).
  • BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 20.84

    Rechtswidrigkeit der Beamtenumsetzung - Zustimmung des Personalrats -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2009 - 5 ME 425/08
    Daraus ergibt sich die Verpflichtung des Antragsgegners, jedenfalls vorläufig den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.11.1986 - 2 C 20.84 -, BVerwGE 75, 138; Nds. OVG, Urteil vom 12.11.1996 - 5 L 2733/95 -, juris Rn 16; Beschluss vom 15.3.2007, a. a. O.), das heißt dem Antragsteller den Dienstposten des Leiters des Einsatz- und Streifendienstes des Polizeikommissariats B. wieder zu übertragen.
  • OVG Niedersachsen, 13.10.2004 - 2 ME 1174/04

    Anspruch eines Beamten auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2009 - 5 ME 425/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22.5.1980 - 2 C 30.78 -, BVerwGE 60, 144, 150 f.; Urteil vom 28.11.1991 - 2 C 41.89 -, BVerwGE 89, 199, 201 f.) und des beschließenden Gerichts (Beschluss vom 13.10.2004 - 2 ME 1174/04 -, Nds. Rpfl. 2005, 47 = NdsVBl. 2005, 72 = NVwZ-RR 2005, 124; Beschluss vom 18.2.2009 - 5 ME 448/08 -) hat der Beamte keinen Anspruch auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm übertragenen Amtes im funktionellen Sinn (Dienstposten).
  • BVerwG, 19.11.1964 - VIII C 39.64

    Bestimmung von Bundesbehörden durch Landesrecht als Klagegegner in Anfechtungs-

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2009 - 5 ME 425/08
    In einer solchen Berichtigung des Passivrubrums liegt kein Austausch von Beteiligten; es wird damit nur klargestellt, dass die Behörde, die für die in Anspruch genommene Körperschaft tätig geworden ist, als deren Vertreterin am Verfahren beteiligt ist, nicht aber selbst die Rechtsstellung eines Beteiligten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.11.1964 - VIII C 39.64 -, BVerwGE 20, 21; Nds. OVG, Beschluss vom 4.7.2007, a. a. O.).
  • OVG Niedersachsen, 12.11.1996 - 5 L 2733/95

    Umsetzung, Entzug der Funktion eines Fachberaters; Umsetzung (Rechtsnatur);

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2009 - 5 ME 425/08
    Daraus ergibt sich die Verpflichtung des Antragsgegners, jedenfalls vorläufig den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.11.1986 - 2 C 20.84 -, BVerwGE 75, 138; Nds. OVG, Urteil vom 12.11.1996 - 5 L 2733/95 -, juris Rn 16; Beschluss vom 15.3.2007, a. a. O.), das heißt dem Antragsteller den Dienstposten des Leiters des Einsatz- und Streifendienstes des Polizeikommissariats B. wieder zu übertragen.
  • VG Lüneburg, 04.02.2019 - 8 B 153/18

    Amtsangemessene Beschäftigung; Anordnungsgrund; Dienstortwechsel; Dienstposten;

    Hierbei hat der Antragsteller gem. § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO den Anordnungsanspruch und den Anordnungsgrund glaubhaft zu machen im Sinne des § 294 ZPO (vgl. etwa Nds. OVG, Beschl. v. 12.3.2009 - 5 ME 425/08 -, juris Rn. 7).

    Denn es ist nicht erforderlich, dass der neue und der bisherige Aufgabenbereich gleichartig ist, etwa wie dieser mit Vorgesetztenfunktionen, der gleichen Mitarbeiterzahl oder Beförderungsmöglichkeiten verbunden ist, oder dass der Beamte ihn ohne Einarbeitung sogleich wahrnehmen kann (Nds. OVG, Beschl. v. 12.3.2009 - 5 ME 425/08 -, juris Rn. 10; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 21.1.2019, a.a.O., Rn. 27).

    Die im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotene aber auch ausreichende summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 12.3.2009 - 5 ME 425/08 -, juris Rn. 12) ergibt nicht, dass seine Umsetzung offensichtlich rechtswidrig, insbesondere willkürlich wäre (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 9.10.2018, a.a.O., Rn. 4; Kammerbeschluss v. 24.10.2018 - 8 B 133/18 -, n.v.; dazu a)).

    Der Beamte hat keinen Anspruch auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm übertragenen konkret-funktionellen Amtes, mithin seines Dienstpostens (BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 30.1.2008 - 2 BvR 754/07 -, juris Rn. 10; Nds. OVG, Beschl. v. 12.3.2009, a.a.O., Rn. 10).

    Der Dienstherr kann aus jedem sachlichen Grund den Aufgabenbereich eines Beamten verändern, solange diesem ein amtsangemessener Aufgabenbereich verbleibt (BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 30.1.2008, a.a.O., Rn. 10; BVerwG, Beschl. v. 4.7.2014, a.a.O., Rn. 10, und Beschl. v 8.2.2007, a.a.O., Rn. 4; OVG Bremen, Beschl. v. 27.6.2018 - 2 B 132/18 -, juris Rn. 27; Nds. OVG, Beschl. v. 12.3.2009, a.a.O., Rn. 10).

    Ihm sind dabei sehr weite Grenzen gesetzt (Nds. OVG, Beschl. v. 12.3.2009, a.a.O., Rn. 11; vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 30.1.2008, a.a.O., Rn. 14, 17; Sächs. OVG, Beschl. v. 14.11.2018 - 2 B 302/18 -, juris Rn. 24).

    Die Ermessenserwägungen des Dienstherrn können gerichtlich grundsätzlich nur daraufhin überprüft werden, ob sie durch Ermessensmissbrauch maßgebend geprägt sind (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 30.1.2008, a.a.O., Rn. 11; BVerwG, Beschl. v. 8.2.2007 - 2 VR 1.07 -, juris Rn. 4; Sächs. OVG, Beschl. v. 14.11.2018 - 2 B 302/18 -, juris Rn. 24; Nds. OVG, Beschl. v. 12.3.2009, a.a.O., Rn. 11), mithin die Gründe willkürlich sind (BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 30.1.2008, a.a.O., Rn. 11; BVerwG, Urt. v. 19.11.2015 - 2 A 6.13 -, juris Rn. 18, und Beschl. v. 8.2.2007 - 2 VR 1.07 -, juris Rn. 4; OVG Bremen, Beschl. v. 27.6.2018, a.a.O., Rn. 27).

    Für die Rechtmäßigkeit einer Umsetzung ist daher auch maßgeblich, ob der Dienstherr die das Ermessen einschränkenden Rechtsgrundsätze beachtet hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.7.2014 - 2 B 33.14 -, juris Rn. 8 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 12.3.2009 - 5 ME 425/08 -, juris Rn. 11).

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2020 - 9 LC 138/17

    Abgabenverzicht; Abwasserbeseitigungspflicht; Aufgabenübertragung;

    Mit der Rubrumsberichtigung wird demnach lediglich klargestellt, dass die Niedersächsische Landesbehörde als Vertreterin für das Land Niedersachsen am Verfahren beteiligt ist, nicht aber selbst die Rechtsstellung eines Beteiligten innehat (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.11.1964 - VIII C 39.64 - BVerwGE 20, 21 f.; NdsOVG, Beschluss vom 12.3.2009 - 5 ME 425/08 - juris Rn. 6).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.09.2010 - 1 L 13/09

    Unterhaltspflicht für Regenwassereinläufe im Bereich der Ortsdurchfahrt einer

    Mit ihr wird lediglich klargestellt, dass die Behörde, die erstinstanzlich für die Klägerin tätig geworden ist, als deren Vertreter am Verfahren beteiligt ist, nicht aber selbst die Rechtsstellung eines Beteiligten hat (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.03.2009 - 5 ME 425/08 -, NdsVBl. 2009, 318 - zitiert nach juris; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 03.03.1989 - 8 C 98.85 -, NVwZ-RR 1990, 44 - zitiert nach juris).
  • VG Bayreuth, 03.03.2021 - B 5 E 21.130

    Rückumsetzung auf alten Dienstposten, dienstliche Spannungen, geltend gemachte

    Der Dienstherr kann aus jedem sachlichen Grund den Aufgabenbereich eines Beamten verändern, solange diesem ein amtsangemessener Aufgabenbereich verbleibt (BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 30.1.2008 - 2 BvR 754/07 - juris Rn. 10; BVerwG, B.v. 4.7.2014, a.a.O., Rn. 10, und B.v. 8.2.2007 - 2 VR 1.07 - juris Rn. 4; OVG Bremen, B.v. 27.6.2018 - 2 B 132/18 - juris Rn. 27; NdsOVG, B.v. 12.3.2009 - 5 ME 425/08 - juris Rn. 10).

    Für die Rechtmäßigkeit einer Umsetzung ist daher auch maßgeblich, ob der Dienstherr die das Ermessen einschränkenden Rechtsgrundsätze beachtet hat (vgl. BVerwG, B.v. 4.7.2014 - 2 B 33.14 - juris Rn. 8 m.w.N.; NdsOVG, B.v. 12.3.2009 - 5 ME 425/08 - juris Rn. 11).

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 5 LB 105/14

    Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch; Kausalität; Leistungsklage;

    Eine solche Klage kann jedoch nicht gegenüber einer dem Dienstherrn untergeordneten Behörde verfolgt werden, da § 79 Abs. 2 des Niedersächsischen Justizgesetzes (NJG), der mit Wirkung vom 31. Dezember 2014 an die Stelle des inhaltsgleichen, jedoch zugleich aufgehobenen § 8 Abs. 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung (Nds. AGVwGO) getreten ist (vgl. zur Aufhebung des gesamten Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung und zum Inkrafttreten des § 79 Abs. 2 NJG: Art. 1, Art. 13 Nr. 13 und Art. 14 des Gesetzes über die Neuordnung von Vorschriften über die Justiz vom 16.12.2014, Nds. GVBl. S. 436), keine Anwendung findet (vgl. zu § 8 Abs. 2 Nds. AGVwGO: Nds. OVG, Beschluss vom 9.7.2010 - 5 LA 188/09 - Beschluss vom 10.1.2014 - 5 LA 167/13 - vgl. für Eilverfahren Nds. OVG, Beschluss vom 15.3.2007 - 5 ME 295/06 -, juris Rn 24; Beschluss vom 4.7.2007 - 5 ME 131/07 -, juris Rn 2; Beschluss vom 12.3.2009 - 5 ME 425/08 -, juris Rn 6).
  • VG Lüneburg, 04.06.2019 - 8 B 105/19

    Bestandskraft; Überstellungsfrist; Verlängerung

    Hierbei hat der Antragsteller gem. § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO die besondere Eilbedürftigkeit (Anordnungsgrund) und das Bestehen des zu sichernden Rechts (Anordnungsanspruch) glaubhaft zu machen im Sinne des § 294 ZPO (vgl. etwa Nds. OVG, Beschl. v. 12.3.2009 - 5 ME 425/08 -, juris Rn. 7; VG München, Beschl. v. 27.02.2019 - M 11 E 19.50096 -, juris Rn. 16).
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